austriaguides

Die gewerblich selbständigen Fremdenführer/innen üben ein reglementiertes Gewerbe aus.  Voraussetzung dafür ist ein Befähigungsnachweis, der nach einer umfangreichen Ausbildung und erfolgreich abgelegten mehrteiligen staatlichen Prüfung erworben wird. Fremdenführer/innen sind selbständig als Einzelunternehmer/innen tätig. „austriaguides“ tragen eine Plakette und einen Ausweis, sie sind qualifiziert für eine Tätigkeit in ganz Österreich.

Rechtsgrundlage ist § 94 Z 21 in Verbindung mit § 108 Gewerbeordnung:

„Einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Fremdenführergewerbes bedarf es für die Führung von Personen, um ihnen

  • historische Reichtümer
  • künstlerisches und kulturelles Erbe Österreichs
  • gesellschaftliche, soziale und politische Situation
    im nationalen und übernationalen Zusammenhalt
  • sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen

zu zeigen und zu erklären.“

Zu historischen Reichtümern, künstlerischem und kulturellem Erbe zählen:

  • öffentliche Plätze und Gebäude
  • Sammlungen
  • Ausstellungen
  • Museen
  • Denkmäler und Erinnerungsstätten
  • Kirchen und Klöster
  • Theater und Vergnügungsstätten
  • Industrie- und Wirtschaftsanlagen
  • Brauchtumsveranstaltungen sowie Besonderheiten von Landschaft
  • Flora und Fauna

Einige der für „Art of Guiding“ tätigen Fremdenführer/innen besitzen zusätzliche Qualifikationen:
Segway Professional, zertifizierte/r Kirchenführer/in, zertifizierte/r Pilgerbegleiter/in