Die gewerblich selbständigen Fremdenführer/innen üben ein reglementiertes Gewerbe aus. Voraussetzung dafür ist ein Befähigungsnachweis, der nach einer umfangreichen Ausbildung und erfolgreich abgelegten mehrteiligen staatlichen Prüfung erworben wird. Fremdenführer/innen sind selbständig als Einzelunternehmer/innen tätig. „austriaguides“ tragen eine Plakette und einen Ausweis, sie sind qualifiziert für eine Tätigkeit in ganz Österreich.
Rechtsgrundlage ist § 94 Z 21 in Verbindung mit § 108 Gewerbeordnung:
„Einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Fremdenführergewerbes bedarf es für die Führung von Personen, um ihnen
- historische Reichtümer
- künstlerisches und kulturelles Erbe Österreichs
- gesellschaftliche, soziale und politische Situation
im nationalen und übernationalen Zusammenhalt - sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen
zu zeigen und zu erklären.“
Zu historischen Reichtümern, künstlerischem und kulturellem Erbe zählen:
- öffentliche Plätze und Gebäude
- Sammlungen
- Ausstellungen
- Museen
- Denkmäler und Erinnerungsstätten
- Kirchen und Klöster
- Theater und Vergnügungsstätten
- Industrie- und Wirtschaftsanlagen
- Brauchtumsveranstaltungen sowie Besonderheiten von Landschaft
- Flora und Fauna
Einige der für „Art of Guiding“ tätigen Fremdenführer/innen besitzen zusätzliche Qualifikationen:
Segway Professional, zertifizierte/r Kirchenführer/in, zertifizierte/r Pilgerbegleiter/in